Kompetenzen

Um den Beruf eines Chirurgen erfolgreich ausüben zu können, sind neben profunden Fachkenntnissen in den jeweiligen Spezialgebieten und viel Erfahrung auch viele persönliche Eigenschaften wichtig. Ein Chirurg müssen sich ständig mit neuen Verfahren zur Behandlung und Diagnose auseinandersetzen, über ein sehr gutes Allgemein- und Fachwissen verfügen, psychisch belastbar sein und gut mit Stress umgehen können und er muss hochkonzentriert arbeiten können. Daneben brauchen Chirurgen soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit.

All das zusammengenommen führt dazu, dass Sie sich in der Praxisklinik Chirurgie Waldkirch gut aufgehoben fühlen können. Und damit Sie sich wohl und sicher fühlen, sind Sie während des Eingriffes von denselben vertrauten Gesichtern umgeben, die Sie auch sonst bei uns antreffen: Ihre Operation wird immer durch den Ihnen vertrauten Arzt durchgeführt.

Durch eine persönliche und freundliche Atmosphäre können Sie vor der Operation entspannen. Dazu gehört auch dass wir alles daran setzen, Doppeluntersuchungen, unnötige Krankenhausaufenthalte und vor allem unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Die Chirurgen, „Fachärzte für Chirurgie“ werden oftmals als die Handwerker und Feinmechaniker in der Medizin angesehen. Der Facharzt für Chirurgie ist eine Qualifikation, die nach dem Studium der Medizin erlangt wird. Ein Facharzt für Chirurgie wird nach der im jeweiligen Bundesland gültigen Weiterbildungsordnung (WBO Baden-Württemberg) an Universitätskliniken, Krankenhäusern und dafür zugelassenen Stellen ausgebildet.

Bei seiner Weiterbildung erlernt der angehende Chirurg theoretische und praktische Fähigkeiten in der Chirurgie. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser mindestens fünfjährigen Facharztausbildung in der Chirurgie kann der Titel „Facharzt der Chirurgie“ getragen werden. Die Inhalte der Weiterbildung sind standardisiert festgelegt und im Weiterbildungskatalog dokumentiert. Zusätzlich erwirbt der Facharzt für Chirurgie meist zusätzliche Weiter- und Ausbildungen und absolviert regelmäßig Fortbildungen.

Dr. med. Simone Jaschke und Dr. med. Christoph Jaschke sind als Fachärzte für Chirurgie anerkannt.  Was uns wichtig ist: Wir erbringen unsere Leistungen persönlich und setzten uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für Ihre Gesundheit ein.

Bei einer chirurgischen Erkrankung ist die persönliche Zuwendung und Verantwortung des Chirurgen gefragt. Nicht jeder Patient kann ambulant versorgt werden. Patienten mit schweren Begleiterkrankungen und / oder wesentlichen Nebendiagnosen versorgen wir unter stationären Bedingungen im Krankenhaus. Doch auch dort werden Sie die Ihnen vertrauten Gesichter antreffen, denn als Patient im Krankenhaus werden Sie ebenfalls durch Dr. Simone Jaschke oder Dr. Christoph Jaschke versorgt!

Dasselbe gilt für Patienten, die zuhause keine ausreichende Unterstützung haben, um die postoperative Begleitung und Versorgung zu gewährleisten. Für Patienten, die diese Versorgung nicht sicherstellen können, ist eine ambulante Operation sogar untersagt! In solchen Fällen operieren wir unsere Patienten unter stationären Bedingungen in der BDH-Klinik in Waldkirch (www.bdh-klinik-waldkirch.de)

Der Durchgangsarzt – kurz „D-Arzt“ – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“. Dieser Facharzt hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten: Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen zuständig.

Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise Schulunfälle oder Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Zusätzlich sind die privaten Pflegepersonen im Rahmen der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz, unabhängig vom Alter, gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Wenn Selbständige freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden, sind  ebenfalls die D-Ärzte zuständig.

Der D-Arzt legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll. Das so genannte berufsgenossenschaftliche Verfahren (kurz BG-liches Verfahren) legt fest, dass bei Arbeitsunfällen nur der D-Arzt Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Prothesen) verordnen darf. Der Durchgangsarzt ist nur für Arbeitsunfälle, nicht jedoch für Berufskrankheiten zuständig. Für private Unfälle sind die Krankenversicherung und die private Unfallversicherung zuständig.

Anforderungen an D-Ärzte

Die Praxis eines D-Arztes muss besonders ausgestattet sein. So müssen beispielsweise Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Praxis auch für Liegendkranke zugänglich sein. Jeder D-Arzt muss fortlaufend Fortbildung nachweisen und sich und seine Praxis technisch und medizinisch auf dem neuesten Stand halten. Zudem unterliegt er umfangreichen Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten.

Grundlegendes
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. In Deutschland zählen hierzu auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Das Verfahren kommt daher nur in den Fällen zur Anwendung, in denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Der D-Arzt hat die Aufgabe, als Quasi-Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren zu steuern. Er ist von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig.

Verfahren
Bei einem Arbeitsunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt; die verletzte Person muss im Normalfall einem D-Arzt vorgestellt werden. Der Arbeitgeber sollte hierüber seine Beschäftigten informieren. Sucht ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt auf, ist dieser verpflichtet, den Patienten an einen D-Arzt zu überweisen.  Die von einem D-Arzt verordneten Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Privatpatienten.

 

Aufgaben des D-Arztes
Der D-Arzt hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes (z. B. ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt)
  • fachärztliche Versorgung
  • Erstellung der Berichte für den Unfallversicherungsträger (BG)
  • falls nötig Hinzuziehen von anderen Fachärzten

Die Praxisklinik „chirurgie waldkirch“ ist anerkannt für die Voraussetzungen und Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach $34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren.